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Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungen im Überblick

Wer durch Krankheit oder altersbedingt mit Einschränkungen lebt, benötigt im Alltag Unterstützung. Ein Pflegedienst ist dann der richtige Ansprechpartner, der allerdings auch mit Kosten verbunden ist. Ebenso wenig wie die Pflege selbst müssen Sie auch die hohen Kosten nicht allein stemmen. Die Einstufung in einen Pflegegrad ermöglicht es, den Umfang der Unterstützung genau festzulegen.

Davon ist wiederum abhängig, inwieweit Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Wir vom Pflegedienst by Max, Ihrem Pflegedienst in Ahlen und Hamm, erklären Ihnen, welche Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 gelten, welche Hilfsangebote es gibt und in welcher Form Sie mit Unterstützung von der Krankenkasse rechnen können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Pflegegrad 2 – diese Voraussetzungen gelten für die Einstufung
  3. Beeinträchtigungen im Alltag
  4. Unterstützung vom Pflegedienst – kennen Sie Ihre Möglichkeiten
  5. Pflegegrad 2: Leistungen der Krankenkasse

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflegegrad 2 bedeutet eine „erhebliche Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit“ und wird vom Medizinischen Dienst festgestellt.
  • Wer entsprechend Pflegegrad 2 eingestuft wird, erhält Geldleistungen von der Pflegekasse.
  • Der Pflegedienst hilft betroffenen Personen bei der Beantragung des Pflegegrads und berät zur individuellen Umsetzung der Maßnahmen.

Pflegegrad 2 – diese Voraussetzungen gelten für die Einstufung

Um eine Einstufung mit einem Pflegegrad zu erhalten, müssen sich betroffene Personen zuerst an die Pflegekasse wenden. Diese veranlasst dann einen Besuch durch den medizinischen Dienst, der die Situation vor Ort beurteilt. Entsprechend kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Ihnen oder Ihrer angehörigen Person nach Hause und nimmt die Einstufung anhand festgelegter Kriterien vor.

Grundlegend bedeutet Pflegegrad 2, dass eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Konkret schaut sich der Medizinische Dienst, kurz MD, folgende Kriterien an:

  • Mobilität
  • kognitive sowie Kommunikationsfähigkeiten (zum Beispiel örtliche und zeitliche Orientierung, Entscheidungsfindung, Bedürfnisäußerung)
  • Psychischer Zustand und Verhaltensweisen
  • Eigenversorgung, zum Beispiel selbstständiges Waschen
  • Bewältigung und Umgang mit Krankheiten und anderen Belastungen
  • Gestaltung des Alltags und Kontaktpflege

Während der Beobachtung verteilt die Gutachterin oder der Gutachter für die jeweiligen Kategorien Punkte. Diese werden am Ende addiert, es ergibt sich ein Wert zwischen 0 und 100. Liegt dieser Wert zwischen 25 und 47,5 wird der Pflegegrad 2 vergeben.

Beeinträchtigungen im Alltag

Der Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Für den Medizinischen Dienst heißt das, dass er ein besonderes Augenmerk auf den Bereich Selbstversorgung legt. Wer beispielsweise einmal täglich Unterstützung in zwei Alltagsbereichen wie Körperpflege, Mobilität oder Ernährung benötigt und zusätzlich mehrfach wöchentlich auf Hilfe im Haushalt angewiesen ist, hat gute Chancen, den Pflegegrad 2 zu erhalten.

Außerdem gilt als Richtwert ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 90 Minuten für pflegerische Unterstützung. Diese Zeitangabe betrifft den wöchentlichen Aufwand im Tagesdurchschnitt. Weiterhin gilt hier, dass davon 45 Minuten der Grundpflege dienen.

Unterstützung vom Pflegedienst – kennen Sie Ihre Möglichkeiten

Wenn Sie oder eine angehörige Person den Pflegegrad 2 erhalten haben, sollten Sie wissen, wie Sie ein Pflegedienst im Alltag unterstützen kann. Grundlegend steht ein Pflegedienst für sämtliche Leistungen zur Verfügung. Dazu gehören vor allem Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Betreuungsaufgaben sowie die Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Versorgung mit Medikamenten.

Kurzum ist ein Pflegedienst immer dann Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, den Alltag mit Einschränkungen so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Außerdem weiß ein kompetenter Pflegedienst Hamm und Ahlen etwa, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht und wie Sie einen Pflegegrad beantragen – lassen Sie sich beraten und individuelle Maßnahmen zusammenstellen, die zu Ihrer Situation passen.

Pflegegrad 2: Leistungen der Krankenkasse

Die Pflegekasse, die unmittelbar an Ihre Krankenkasse angeschlossen ist, stellt bei einer Einstufung in Pflegegrad 2 verschiedene finanzielle Leistungen zur Verfügung. Konkret bedeutet das beispielsweise 689 Euro pro Monat für die Tages- und Nachtpflege, 1.774 Euro jährlich für die Kurzzeitpflege, 25,50 Euro monatlich für einen Hausnotruf und 724 Euro Pflegesachleistungen monatlich. Pflegesachleistungen betreffen die Pflege durch einen Pflegedienst in den eigenen vier Wänden.

Aber auch für Pflegehilfsmittel, die Verhinderungspflege und weitere Bereiche sind Zuschüsse durch die Pflegekasse möglich. Außerdem stellt diese einmalig 4.000 Euro für die Anpassung des eigenen Wohnraums zur Verfügung. Ob häusliche Betreuung oder Pflege – unsere Pflegekräfte unterstützen Sie ganz praktisch, gerne auch bei Fragen rund um die Beantragung einer Pflegestufe.