Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 – Leistungen und Voraussetzungen

Um die Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, muss zuerst die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Dabei werden Menschen in fünf unterschiedliche Pflegegrade von 1 für eine geringe Beeinträchtigung bis 5 für schwere Einschränkungen eingestuft. Hier erfahren Sie mehr über Pflegegrad 3 und welche Pflegeleistungen Pflegebedürftigen damit zustehen.

Definition

Pflegegrad 3 ist der mittlere der fünf Pflegestufen und im Sozialgesetzbuch als “schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten” definiert. Gemessen an der Punkteskala müssen Pflegebedürftige zwischen 47,5 und 70 Punkten erreichen, um in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden. Dabei bedeuten mehr Punkte mehr Einschränkungen.

Pflegerin mit einer Seniorin
Chanelle Malambo/peopleimages.com – stock.adobe.com

Voraussetzungen

Für die Einstufung in Pflegegrad 3 müssen Sie einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung beantragen. Hat die pflegebedürftige Person bereits einen anderen Pflegegrad, ihr Gesundheitszustand und ihre Selbstständigkeit haben sich aber verschlechtert, müssen Sie eine Hochstufung beantragen.

Für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit findet eine Begutachtung vor Ort statt, in der ermittelt wird, wie gut Betroffene ihren Alltag alleine bewältigen können und ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 gegeben sind. Kriterien sind dabei:

  • 10 %: Mobilität
  • 7,5 %: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • 7,5 %: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • 40 %: Selbstversorgung
  • 20 %: Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • 15 %: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Leistungen bei Pflegegrad 3

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 sind stark eingeschränkt und benötigen daher bei vielen Abläufen im Alltag Hilfe durch eine oder einen Pflegenden. Daher stellt die Pflegekasse Betroffenen und ihren Angehörigen eine Vielzahl an verschiedenen Leistungen zur Verfügung. Dazu gehören sowohl Pflegegeld für pflegende Angehörige als auch ein gewisser Betrag für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes. Außerdem besteht Anspruch auf eine Förderung für Umbauten, Pflegekurse für Angehörige und eine Pflegeberatung.

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Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Wer die Pflege selbst zu Hause organisiert, erhält bei Pflegegrad 3 ein sogenanntes Pflegegeld in Höhe von 573 Euro im Monat. Alternativ kann ein Pflegedienst die Pflege übernehmen. Dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Für diese sogenannten Pflegesachleistungen stehen 1.432 Euro im Monat zur Verfügung. Auch eine Kombination beider Varianten, also dass ein Teil der Pflege selbst organisiert ist und ein Teil durch den Pflegedienst, ist möglich. Dann wird das Pflegegeld anteilig für die in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen gekürzt.

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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Auch wenn Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen, haben Sie natürlich Termine, werden krank oder wollen in Urlaub fahren. Hierfür gibt es die Leistungen zur Verhinderungspflege, die mit 1.612 Euro im Jahr für etwa sechs Wochen die Betreuung durch einen Pflegedienst ermöglicht. 

Hinzu kommt die Kurzzeitpflege mit einem Budget von 1.774 Euro im Jahr für die vorübergehende stationäre Pflege von Menschen mit eingeschränkter Selbstständigkeit. Wird das Budget der Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft, kann es teilweise auch auf die Verhinderungspflege übertragen werden.

Tagespflege und Nachtpflege

Bei der Tages- und Nachtpflege werden Betroffene nur teil- statt vollstationär gepflegt. Sie sind nur tagsüber oder nachts in der Pflegeeinrichtung. Mit einem Budget von 1.298 Euro im Monat können Angehörige etwa zwei Tage oder Nächte pro Woche betreut werden.

Ältere Frau im Freien mit Unterstützung

Haushaltshilfe und Pflegehilfsmittel

Mit einem sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat kann eine Haushaltshilfe engagiert werden, um pflegende Personen zu entlasten. Alternativ kann das Geld zusätzlich in die Tages- und Nachtpflege, ambulante Pflege oder Kurzzeitpflege fließen.

Zusätzlich zu den Beträgen der Pflegekasse haben Menschen Anspruch auf Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder einen Waschwagen sowie Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe.

Zuschuss für Wohnraumanpassung oder stationäre Pflege

Sind Pflegebedürftige nicht mehr mobil und werden zu Hause gepflegt, muss oft die Ausstattung ihrer Wohnung an ihre Einschränkungen angepasst werden. Mit dem Zuschuss für die Wohnraumanpassung können Sie zum Beispiel einen Treppenlift einbauen oder das Bad behindertengerecht ausrüsten. Dafür steht pro Maßnahme ein Betrag in Höhe von 4.000 Euro zur Verfügung.

FAQs – Antworten auf häufige Fragen

Wie eingeschränkt muss man bei Pflegegrad 3 sein?

Die Selbstständigkeit und Fähigkeit, sich selbst zu versorgen, muss für Pflegegrad 3 stark eingeschränkt sein. Betroffene müssen mindestens 47,5 Punkte im Pflegegutachten bekommen. Welche Einschränkungen vorliegen und ob Personen unter Demenz leiden oder nicht, spielt keine Rolle.

Was wird bei Pflegegrad 3 bezahlt?

Personen mit Pflegegrad 3 bekommen alle Leistungen der Pflegekasse, also Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, Beträge für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, einen variabel verwendbaren Entlastungsbetrag sowie Geld für die Tages- oder Nachtpflege und Pflegehilfsmittel. Außerdem sind ein Zuschuss zur Wohnraumanpassung sowie Pflegekurse und eine Pflegeberatung möglich.

Kann man bei Pflegegrad 3 noch Autofahren?

Solange die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist, dürfen auch Menschen mit Pflegegrad 3 Autofahren.

Kann man mit Pflegestufe 3 noch alleine leben?

Ob Menschen mit Pflegegrad 3 noch alleine leben können, hängt davon ab, ob sie rund um die Uhr betreut werden müssen oder ob es ausreicht, wenn ein Pflegedienst oder Angehörige bei der Grundpflege und medizinischen Pflege helfen.

Wie viele Stunden muss man für Pflegegrad 3 pflegen?

Der Zeitaufwand ist seit 2017 nicht mehr das entscheidende Kriterium für die Pflegebedürftigkeit im Pflegegutachten. Dadurch bestehen die Ansprüche unabhängig von der tatsächlich aufgewendeten Zeit.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Pflegeratgeber.