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Pflegegrad 3: Voraussetzungen und Leistungen

Der Pflegegrad ist ein Maß für die Pflegebedürftigkeit einer Person. Je nach Pflegegrad variieren die Leistungen der Krankenkasse. Pflegedienst by Max – Ihr Pflegedienst in Ahlen und Pflegedienst in Hamm – erklärt, was Sie zum Pflegegrad 3 wissen sollten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein Pflegegrad?
  3. Voraussetzungen für den Pflegegrad 3
  4. Beeinträchtigungen im Alltag
  5. Pflegedienst – Erwartungen und Unterstützung
  6. Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist für die Beurteilung des Pflegegrades zuständig.
  • Beim Pflegegrad 3 sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen von knapp 500 Euro bis etwa 1.200 Euro vorgesehen.
  • Ein Gutachter entscheidet anhand einer Punktetabelle über den Pflegegrad, wobei bei einer Punktezahl zwischen 47 und 70 der Pflegegrad 3 vorliegt.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad setzt sich aus den folgenden Achsen zusammen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte

Vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (kurz: MDK) wird durch einen Gutachter der individuelle Pflegegrad in der eigenen Häuslichkeit bestimmt. Das erfolgt anhand einer Checkliste, wobei für jede Fähigkeit Punkte vergeben werden. Liegt der Punktewert am Ende zwischen 47 und 70 Punkten, gewährt der Medizinische Dienst der Krankenkassen den Pflegegrad 3.

Voraussetzungen für den Pflegegrad 3

Da die Evaluation des Pflegegrads auf vielen unterschiedlichen Achsen erfolgt, lassen sich keine generellen Voraussetzungen nennen. Entscheidend ist, dass die Selbstständigkeit schwer beeinträchtig ist und der Alltag nicht allein bewältigt werden kann. Unerheblich ist, ob es sich um eine körperliche, kognitive oder sozialpsychologische Beeinträchtigung handelt. Liegt bereits ein Pflegegrad 1 oder 2 vor und eine Verschlechterung des Zustands tritt ein, kann eine Reevaluation beantragt werden.

Beeinträchtigungen im Alltag

Da die Evaluation des Pflegegrads auf mehreren Achsen erfolgt, ist eine pauschale Angabe von Kriterien für die Alltagsbewerkstelligung nicht möglich. Am höchsten wird die Achse „Selbstversorgung“ gewichtet. Dieser Teilbereich geht mit 40% in die Gesamtbewertung ein. Darunter fallen unter anderem folgende Punkte:

  • Einkaufen
  • Essen
  • Körperpflege
  • Haushaltsbewältigung

Pflegedienst – Erwartungen und Unterstützung

Der Pflegedienst kann sowohl bei körperlichen als auch geistigen und finanziellen Beeinträchtigungen Hilfestellung anbieten. Entscheidend ist, dass Sie für das Aktivwerden des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen selbst tätig werden. Inzwischen lässt sich der Pflegegrad auch online beantragen. Alternativ können Sie Ihre zuständige Krankenkasse auch telefonisch oder postalisch kontaktieren und die notwendigen Antragsformulare beantragen. Dasselbe gilt, wenn Sie eine Höherstufung vom bereits gewährten Pflegegrad 1 oder 2 wünschen.

Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

Beim Pflegerad 3 können Sie ambulant mit Sachleistungen von 1.363 Euro pro Monat rechnen. Zusätzlich steht Ihnen noch ein Pflegegeld von aktuell 545 Euro zu. Ein Entlastungsbetrag zur Kostenerstattung steht in der Höhe von 125 Euro zur Verfügung. Die Pflegesachleistung ist zur Deckung der Basisversorgung durch den Pflegedienst gedacht. Dazu gehört beispielsweise die Hilfe beim Ankleiden, Essen und natürlich der Körperpflege. Falls die pflegebedürftige Person vollstationär im Heim versorgt wird, werden von der Krankenkasse 1.262 Euro monatlich zu den Heimkosten bezuschusst.