Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 – Leistungen und Voraussetzungen
Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Grad nach dem System der deutschen Pflegeversicherung, der bereits bei einer geringfügigen Beeinträchtigung gewährt wird. Er liegt noch unter der bisherigen Pflegestufe 1. Als Pflegedienst für Ahlen und Umgebung kennen wir uns mit den Pflegegraden bestens aus und erklären Ihnen gerne, mit welcher finanziellen Unterstützung Sie rechnen dürfen.
Ob Demenz oder Pflegebedürftigkeit im jungen Alter: Sie möchten uns für sich oder Angehörige für eine verlässliche Pflege mit menschlicher Note beauftragen? Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich kostenlos beraten.
Definition
Nach der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt im Pflegegrad 1 eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. Wie stark Sie individuell eingeschränkt sind, wird nach Ihrer Antragstellung durch ein Pflegegutachten ermittelt. Bei der Bewertung Ihrer Selbstständigkeit geht es nicht explizit um die Erreichung eines bestimmten Pflegegrads. Legt das Gutachten eine umfassendere Versorgung nahe, kann direkt die Einstufung in einen höheren Pflegegrad ausgesprochen werden.
Voraussetzungen
Bei der Begutachtung werden sechs Module verwendet, innerhalb derer potenziell Pflegebedürftige bewertet werden. Diese hinterfragen die Selbstständigkeit in den folgenden wichtigen Lebensbereichen unabhängig vom Alter der Betroffenen:
- Mobilität
- Verhaltensweise
- Kognitive Fähigkeiten
- Selbstversorgung
- Bewältigung krankheitsbedingter Herausforderungen
- Fähigkeiten im Sozial- und Alltagsleben
Weist eine pflegebedürftige Person Einschränkungen in diesen Bereichen auf, werden diese über ein Punktesystem erfasst, das in das persönliche Pflegegutachten einfließt. Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, benötigen Sie 12,5 bis 27 Punkte. Wenn Sie mehr Punkte erhalten, werden Sie in höhere Pflegegrade eingestuft. Sie können maximal 100 Punkte erreichen.
Wann die Pflegekasse Ihre Selbstständigkeit derart eingeschränkt sieht, dass Sie Anspruch auf Pflegeleistungen haben, erklärt Ihnen unser Pflegedienst für Hamm und Umgebung gerne persönlich anhand konkreter Beispiele.
Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?
Wurde der Pflegegrad 1 für Ihre Person festgestellt, haben Ihre Angehörige und Sie selbst Anspruch auf Pflegeleistungen. Auf Antrag können Sie mit der Zeit eine erneute Pflegebegutachtung anfragen, falls sich die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Ihrer Person verändert hat.
Monatliche Leistungen
- Entlastungsbetrag: Ihnen steht jeden Monat ein Entlastungsbetrag von aktuell 125 Euro zu.
- Pflegehilfsmittel: Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die Ihre Gesundheit fördern, stehen Ihnen monatlich bis zu 40 Euro zur Verfügung. Hierzu zählen auch technische Hilfsmittel sowie Inkontinenzartikel, Körperpflegeprodukte, Mobilitätshilfen und Wundversorgungsmaterialien.
- Hausnotruf: Für einen Hausnotruf können Sie bis zu 25,50 Euro abrufen.
- Digitale Pflegeanwendungen: Für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) stehen monatlich bis zu 50 Euro bereit.
- Vollstationäre Unterbringung: Wohnen Sie nicht zu Hause, sondern in einem Pflegeheim, wird dies mit 125 Euro bezuschusst.
Jährliche Leistungen
Eine Pflegeberatung können Sie grundsätzlich kostenlos in Anspruch nehmen. Zudem steht Ihnen einmal jährlich ein Beratungseinsatz vor Ort zu, natürlich ebenfalls kostenfrei.
Einmalige Leistungen
Für eine größere Bewegungsfreiheit und verbesserte Mobilität zu Hause ist eine Förderung der Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige im Rahmen von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme als Zuschuss zu den anfallenden Kosten möglich. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie Barrierefreiheit benötigen.
Was ist nicht im Pflegegrad 1 enthalten?
Die Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit und die Auswirkungen auf Angehörige sind beim Pflegegrad 1 vergleichsweise gering. Entsprechend steht Ihnen nur eine geringe Unterstützung durch die Pflegekasse zu. Sie erhalten somit kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen, die beispielsweise für die ambulante Pflege durch einen mobilen Pflegedienst eine Rolle spielen.
Auch für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden keine Gelder gewährt. Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Geld für die Kurzzeitpflege stehen Ihnen erst für die Pflege ab dem Pflegegrad 2 zu.
Weitere Pflegeleistungen im Überblick
- Nicht nur die pflegebedürftige Person, auch pflegende Angehörige werden durch die notwendige Pflege in ihrem Leben grundlegend beeinträchtigt. Wir raten allen betroffenen Menschen, die Hilfe und Beratung durch Pflegekurse in Anspruch zu nehmen, um den Umgang mit der Pflegebedürftigkeit zu lernen. Die Pflegekasse macht dies kostenlos möglich, wobei die Beratung wertvolle Tipps zu Selbstversorgung, Ernährung und mehr umfasst.
- Für die pflegebedürftige Person kann die Unterbringung in einer Wohngruppe zur gewünschten Versorgung führen. Hier ist ein sozialer Austausch mit anderen Menschen bei einer gleichzeitigen Rückzugsmöglichkeit und dem Service einer Haushaltshilfe zugesichert. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten durch einen Zuschuss von 214 Euro monatlich.
In unserem Pflegeratgeber erhalten betroffene Menschen und pflegende Angehörige viele weitere Tipps und Hinweise. Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr zu den Pflegegradkriterien und wie Sie Ihren Antrag auf Pflegebegutachtung stellen können. Der Ratgeber gibt Antworten auf viele dringende Fragen.
Fragen zur Pflege? Sprechen Sie uns an!
Sie möchten als direkt Betroffene mehr über die Pflegegrade erfahren? Sie wohnen zu Hause und möchten unseren Service für die mobile Betreuung und Hilfe im Alltag nutzen? Sprechen Sie uns an – das Team von Pflegedienst by Max hilft Ihnen, die Herausforderungen der Pflegebedürftigkeit zu meistern – von der Grundpflege bis zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten.
FAQs
Wie kann man Pflegegrad 1 beantragen?
Formal beantragen Sie ihn bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung übernimmt kurze Zeit später die Begutachtung Ihrer Beeinträchtigung.
Wie viele Stunden Pflege bekommt man?
Für den Pflegegrad 1 gibt es keine Vorgabe. Erst ab Pflegegrad 2 legt der Gesetzgeber fest, dass Sie Personen wie Ihre Kinder oder einen Pflegedienst mindestens zehn Stunden pro Woche, auf mindestens zwei Tage verteilt, pflegen müssen.
Wer pflegt bei Pflegegrad 1?
Das Geld für Pflegehilfsmittel u. a. soll eine Entlastung im Alltag darstellen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden nicht gewährt. In der Regel übernehmen Kinder diese Pflege. Auf eigene Kosten können Sie den Service eines Pflegedienstleisters nutzen.