Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 – Leistungen und Voraussetzungen

Menschen mit Pflegegrad 4 können ihr Leben in der Regel nicht mehr selbstständig bewältigen und sind daher auf die Hilfe anderer Personen angewiesen. Um sie finanziell zu unterstützen, haben sie Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei sind der Umfang der Pflegeleistungen und die Höhe der Beträge abhängig vom Pflegegrad, der ein Maß für die Stärke der Beeinträchtigung Pflegebedürftiger ist.

Definition

Der Pflegegrad 4 ist die zweithöchste Pflegestufe und steht für eine “schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. Um diese Einstufung zu erhalten, müssen Pflegebedürftige im Pflegegutachten mindestens 70 und höchstens 90 der maximal 100 Punkte erreichen. Dafür müssen sie in mehreren Bereichen schwer eingeschränkt sein.

Altenpfleger mit einer Klientin
Halfpoint – stock.adobe.com

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Damit Sie einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung haben, müssen Sie für sich oder Ihre Angehörigen zuerst die Pflegebedürftigkeit nachweisen. Dafür beantragen Sie einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung. Ist der oder die Betroffene bereits vorher pflegebedürftig gewesen, der Zustand hat sich aber verschlechtert, müssen Sie eine Hochstufung des Pflegegrads beantragen.


Der Ablauf ist in der Regel gleich: Es wird vor Ort ein Pflegegutachten erstellt, in dem die Einschränkungen des oder der Betroffenen festgehalten werden. Dabei werden verschiedene Bereiche wie die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Fähigkeit zur Selbstversorgung und die Möglichkeiten zur Gestaltung des Alltags untersucht.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Durch die schweren Beeinträchtigungen von Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen sie oft und viel Hilfe, die auch entsprechend von der Pflegekasse bezuschusst wird. Dabei haben Pflegebedürftige und ihre Pflegenden Anspruch auf:

  • Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Entlastungsbetrag
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung
  • Pflegeberatung
  • Pflegekurse für Angehörige
  • vollstationäre Pflege im Heim

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden, steht ihnen dafür Pflegegeld in Höhe von 765 Euro monatlich zu. Damit werden pflegende Angehörige entlohnt. Ihre tatsächlichen Aufwendungen müssen Sie dafür nicht nachweisen, sondern nur vierteljährlich an einem Beratungseinsatz teilnehmen. Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegeversicherung ab. Für diese sogenannten Pflegesachdienstleistungen zahlt die Pflegekasse 1.778 Euro im Monat.

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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Bei der Pflege zu Hause können pflegende Personen durch wichtige Termine, Krankheit oder Urlaub verhindert sein. Hierfür gibt es den Anspruch auf Verhinderungspflege, die mit 1.612 Euro im Jahr etwa für sechs Wochen Angehörige als Pflegende vertreten kann. 


Eine ähnliche Funktion hat die Kurzzeitpflege, bei der Pflegebedürftige vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden. Hierfür zahlt die Krankenkasse bis zu 1.774 Euro im Jahr. Nutzen Sie den Betrag nicht vollständig aus, kann der Zuschuss auch für die Verhinderungspflege verwendet werden.

Tagespflege und Nachtpflege

Bei der Tages- und Nachtpflege werden Pflegebedürftige stationär versorgt. Im Gegensatz zur stationären Pflege allerdings nur tagsüber oder nachts. So können pflegende Angehörige zum Beispiel an einigen Tagen normal arbeiten gehen. Der Zuschuss der Pflegekasse für die Tagespflege und Nachtpflege in Höhe von 1.612 Euro monatlich reicht in der Regel für die Versorgung an mehreren Tagen pro Woche.

Entlastungsbetrag

Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat können Sie teilweise flexibel nutzen. Mit ihm können Sie die Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder ambulante Pflege und Betreuung finanzieren, um sich oder Ihren Angehörigen eine Auszeit von der häuslichen Pflege zu gönnen.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege, zum Beispiel durch elektrische Höhenverstellbarkeit oder zusätzliche Mobilitätsoptionen. Hilfsmittel, wie Pflegebetten und Rollstühle oder Waschwagen, beantragen Sie bei der Pflegeversicherung und bekommen sie nach Bedarf vollständig bezahlt. Außerdem können Sie bis zu 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel, wie Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel und Co., bekommen.

Älterer Mann mit einer Pflegerin
Robert Knescheke – stock.adobe.com

Stationäre Pflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 benötigen viel Pflege, die nicht viele Personen zu Hause leisten können. Für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung bis zu 1.775 Euro monatlich. Trotzdem wird immer ein einheitlicher Eigenanteil fällig, der allerdings wiederum von der Pflegekasse prozentual bezuschusst wird. Je länger die pflegebedürftige Person bereits stationär gepflegt wird, desto höher ist dieser Zuschuss, bis zu 75 % ab dem 4. Jahr.

FAQs

Welche Pflegeleistungen erhalte ich mit Pflegegrad 4?

Menschen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf:

  • Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Entlastungsbetrag
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung
  • Pflegeberatung
  • Pflegekurse für Angehörige
  • vollstationäre Pflege im Heim

Was muss für Pflegegrad 4 erfüllt sein?

Für die Einstufung auf Pflegegrad 4 müssen im Pflegegutachten mindestens 70 und maximal 90 Punkte erreicht werden.

Welche Beeinträchtigungen bei Pflegegrad 4?

Welche Beeinträchtigungen Betroffene mit Pflegegrad 4 haben, ist unterschiedlich. In jedem Fall sind sie aber stark eingeschränkt und können ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen.

Ist man mit Pflegegrad 4 schwerbehindert?

Der Pflegegrad und eine Schwerbehinderung werden separat beurteilt. Menschen, die ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, sind in der Regel aber auch bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt und erfüllen dadurch die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung.

Wie viel Zuschuss gibt es bei Pflegestufe 4?

Für die Pflege zu Hause können Pflegebedürftige mit Pflegestufe 4 derzeit maximal 50.352 Euro im Jahr erhalten. Werden sie durch einen Pflegedienst oder stationär betreut, sind die möglichen Zuschüsse oft niedriger.

In unserem Pflegeratgeber finden Sie weitere wichtige Informationen zu diesem Thema. Wenn Sie Unterstützung bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger benötigen, kontaktieren Sie gerne unseren Pflegedienst in Hamm.