Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 – Leistungen & Voraussetzungen

Der Pflegegrad gibt an, wie stark pflegebedürftige Menschen auf Hilfe von anderen angewiesen sind und wie es um ihre Selbständigkeit steht. Er kann junge Menschen genauso treffen wie solche in hohem Alter. Außerdem bestimmt er, welche Leistungen und Hilfsmittel Betroffene und Angehörige von der Pflegekasse beanspruchen können. In unserem Pflegeratgeber erfahren Sie alles, was Sie rund um die Einstufung wissen sollten. Wenn unser Ratgeber nicht alle Ihre Fragen beantworten kann, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Pflegedienst in Ahlen auf.

Definition

Pflegegrad 5 ist der höchste der fünf Pflegegrade. Genau wie Pflegegrad 4 wird er als schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten definiert und vergeben, wenn darüber hinaus besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung bestehen. Der Pflegeaufwand in Form von Stunden spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass bei der Pflegebegutachtung 90 Punkte oder mehr erreicht werden.

Frau im Rollstuhl vor einem Haus

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Damit die schwerste Pflegestufe festgestellt werden kann, müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige einen Antrag für ein Pflegegutachten stellen. Daraufhin ermittelt ein Pflegegutachter oder eine Pflegegutachterin, wie gut der oder die Betroffene im Alltag alleine zurechtkommt und wo Hilfe benötigt wird. Pflegegrad 5 wird für 90 Punkte und mehr für Beeinträchtigungen der Selbständigkeit vergeben oder wenn Pflegebedürftige beide Arme und Beine nicht richtig verwenden können. Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden.

Leistungen bei Pflegegrad 5

Die Pflegekasse stellt umfassende Beträge für Pflegende oder Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst bereit. Alternativ zum Pflegegeld und zur Pflege zu Hause kann auch eine vollstationäre Unterbringung beantragt werden.

Stationäre oder häusliche Pflege

Entscheiden Sie sich für eine vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim, zahlt die Pflegekasse dafür monatlich einen Zuschuss in Höhe von 2.005 Euro. Dieser kann allerdings nicht mit dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil verrechnet werden. Diesen müssen Pflegebedürftige immer selbst tragen.


Die pflegerische Versorgung von Menschen, die laut Gutachten Pflegegrad 5 haben, geht mit einem hohen Aufwand einher und ist zeitintensiv. Dennoch ist auch die häusliche Pflege möglich, solange Angehörige genug Ressourcen haben und ihren Anspruch auf die entsprechende Unterstützung durch die Pflegeversicherung nutzen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Entscheiden Sie sich gegen eine vollstationäre Betreuung und für die häusliche Versorgung, bekommen Sie dafür ein Pflegegeld von monatlich 947 Euro ausbezahlt. Je nachdem, wie viel Zeit Sie haben und wie Ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen aussehen, können Sie auch eine Kombination aus häuslicher Pflege, die Sie selbst leisten, und einem Pflegedienst wählen. Dann wird entsprechend nur ein Teil des Geldes ausgezahlt, der andere geht als Pflegesachleistung direkt an die Pflegedienstfirma.


Natürlich können Sie die Pflege zu Hause auch vollständig durch einen Pflegedienst übernehmen lassen. Dann geht der gesamte Betrag für die Pflegeleistungen an diesen, da die Pflegeversicherung mit den Anbietern und Anbieterinnen direkt abrechnet. Nutzen Sie gerne unseren Pflegedienst in Hamm und unsere umfassenden Leistungen.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Entscheiden Sie sich für die häusliche Pflege, haben Sie Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine Vertretung, die pflegende Angehörige stunden- oder tageweise ersetzt, damit diese Termine wahrnehmen oder Urlaub machen können. Hierfür stehen 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung, die für bis zu sechs Wochen Vertretung genutzt werden können.


Im Rahmen der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegeversicherung vorübergehend die Pflegeleistungen einer stationären Unterbringung, um Pflegepersonen zu entlasten. Der Zuschuss hierfür beträgt 1.774 Euro im Jahr für maximal acht Wochen. Dabei kann das Geld für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilweise auch für die jeweils andere Unterstützung genutzt werden.

Frau im Rollstuhrl wird von einer Pflegeperson geschoben

Weitere Leistungen

Neben den bereits genannten Pflegeleistungen können Sie auch folgende Hilfen beantragen, beziehungsweise diese stehen Ihnen teilweise automatisch zur Verfügung:

  • Entlastungsbetrag: Mit monatlich 125 Euro können Sie mit dem Entlastungsbetrag zusätzliche Betreuung im Rahmen einer Tages- oder Nachtpflege nutzen oder mit dem Betrag Ihr Budget für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege aufstocken.
  • Tages- & Nachtpflege: Für die teilstationäre Betreuung im Pflegeheim tagsüber oder nachts erhalten Sie monatlich 1.995 Euro.
  • Pflegehilfsmittel: Technische Pflegehilfsmittel werden auf Antrag von der Pflegeversicherung übernommen, während für Hilfsmittel zum Verbrauch monatlich 40 Euro zur Verfügung stehen.
  • Pflegeberatung: Mit einer kostenlosen Pflegeberatung können Sie Ihren Alltag als pflegende Person optimieren und sicherstellen, dass Sie alle möglichen Hilfen in Anspruch nehmen.

FAQs – Antworten auf häufige Fragen

Welche Voraussetzung braucht man für Pflegestufe 5?

Um die Anforderungen zu erfüllen, muss die pflegebedürftige Person im Gutachten mindestens 90 Punkte erreichen. Das entspricht schwersten Einschränkungen der Selbständigkeit im Alltag, wodurch Betroffene in ihrem Leben auf eine umfassende Pflegebetreuung angewiesen sind.

Wie viel Geld gibt es?

Für die häusliche Pflege bekommen Sie monatlich 947 Euro Pflegegeld oder entsprechende Zuschüsse für einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim. Hinzu kommt der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro sowie Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Geld für Pflegehilfsmittel und die Förderung von Wohnraumanpassungen, die Sie bei Bedarf beantragen können.

Kann man mit Pflegegrad 5 alleine leben?

Die Betroffenen haben eine hohe Pflegebedürftigkeit und sind in ihrer Selbständigkeit stark eingeschränkt. Diese Beeinträchtigung führt dazu, dass sie alltägliche Aufgaben nicht alleine bewältigen können.

Welche Sachleistungen bei Pflegegrad 5?

Menschen, die laut Gutachten Pflegegrad 5 haben, haben Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen im Wert von 2.200 Euro.

Bei welchen Krankheiten bekommt man Pflegegrad 5?

Ob im hohen Alter oder in jungen Jahren, die Krankheiten, die Pflegebedürftige haben und deren Selbständigkeit erheblich einschränken, können sehr individuell sein. Deswegen lassen sich keine pauschalen Aussagen zur Pflegebedürftigkeit machen. Erkrankungen, die bei einer Pflegebegutachtung häufig zum höchsten Pflegegrad beitragen, sind beispielsweise fortgeschrittene Demenz, ALS oder Krebs im Endstadium.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, lesen Sie in unserem Ratgeber nach oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.