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Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungen

Mit zunehmendem Alter oder bei Krankheit kann die Bewältigung des Alltags zunehmend schwerer fallen. Egal, ob bei der Körperpflege, bei der Reinigung des Haushalts oder beim An- und Ausziehen, bisher einfache und alltägliche Aufgaben lassen sich durch die motorischen und kognitiven Einschränkungen nicht mehr alleine bewerkstelligen. Finanzielle Hilfe für einen notwendigen Pflegedienst in Ahlen oder Pflegedienst in Hamm erhalten Sie im deutschen Gesundheitssystem anhand einer genormten Einstufung in einen Pflegegrad. Der Pflegegrad eins ist hierbei die unterste Ebene. Doch welche Voraussetzungen müssen eigentlich erfüllt werden, damit eine Einstufung in den Pflegegrad eins erfolgt und welche Leistungen werden übernommen? Wir vom Pflegedienst by Max geben Ihnen in diesem Ratgeber die Antworten auf diese wichtigen Fragen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Einstufung des Pflegegrads – so erfolgt die Bewertung
  3. Was bedeutet Pflegegrad eins?
  4. Der Pflegedienst – lassen Sie sich zu den Möglichkeiten beraten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einstufung des Pflegegrads erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Dieser führt eine Befragung bei einem persönlichen Besuch vor Ort durch und bewertet anhand dieses Besuchs den notwendigen Unterstützungsgrad.
  • Beim Pflegegrad eins muss eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Dazu gehören Einschränkungen in der Beweglichkeit, der Mobilität oder den kommunikativen Fähigkeiten.
  • Sie haben Anspruch auf monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und dem Hausnotruf sowie zur Wohnraumanpassung bei Pflegegrad eins. Lassen Sie sich vom Pflegedienst zum Einsatz der Leistungen beraten.

Die Einstufung des Pflegegrads – so erfolgt die Bewertung

Die Einstufung des Pflegegrads erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Dieser führt einen persönlichen Besuch bei dem oder der Betroffenen durch, nachdem die Person einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt hat.

Der Gutachter oder die Gutachterin führt eine Bewertung anhand einer Reihe von genormten Kriterien durch, die die Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag darlegen soll. Dazu gehören:

  • Einschränkungen der Mobilität
  • Auffällige Verhaltensweisen
  • Beeinträchtigungen in der Selbstversorgung
  • Gestaltung des Alltagslebens
  • Bewältigung therapiebegleitender Maßnahmen

Was bedeutet Pflegegrad eins?

Beim Pflegegrad eins liegt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Dies führt dazu, dass der oder die Betroffene einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse hat. Dazu gehören monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und dem Hausnotruf sowie zur Wohnraumanpassung. So erhalten Sie beispielsweise bis zu 4000 Euro einmalig, um Ihre Wohnung oder Ihr Haus durch passende Maßnahmen an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Für den Hausnotruf erhalten Sie monatliche feste Zuschüsse und auch für Pflegehilfsmittel erhalten Sie Leistungen.

Der Pflegedienst – lassen Sie sich zu den Möglichkeiten beraten

Der Pflegedienst ist Ihr passender Ansprechpartner, wenn es um die Verwendung der Mittel im Rahmen eines Pflegegrads eins geht. Der Profi kann Sie zur passenden Verwendung der Zuschüsse beraten und Ihnen eine individuelle Maßnahmenliste zusammenstellen, mit denen Sie Ihren Alltag wieder leichter bewältigen können. Neben der Bereitstellung des Hausnotrufs kann hierzu auch die Beistellung einer Hauswirtschaftshilfe oder einer Pflegekraft für die Unterstützung bei der Körperpflege gehören. Gehen Sie wieder sorgenfrei durch Ihren Alltag, die finanzielle Hilfe beim Pflegegrad eins wird Ihnen dabei helfen.