Pflegegeld 2025 – diese Änderungen kommen auf Sie zu
Die steigenden Lebenshaltungskosten der letzten Jahre haben auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu spüren bekommen. Im Rahmen der aktuellen Pflegereform geht der Gesetzgeber hierauf ein und sichert ab dem 1. Januar 2025 ein höheres Pflegegeld zu. In unserem Artikel zeigen wir die neuen Beträge auf und erklären außerdem, was sich bezüglich der Pflegesachleistungen ändert.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Höheres Pflegegeld ab 2025
- Steigerung abhängig vom Pflegegrad
- Höhere Beträge auch für Pflegesachleistungen
- Pflegegeld 2025 – unser Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- In den Pflegegraden 2 bis 5 erhalten Pflegebedürftige ab 2025 das Anrecht auf ein höheres Pflegegeld mit Anstiegen zwischen 15 und 43 Euro.
- Für den Pflegegrad 1 wird weiterhin kein Pflegegeld ausgezahlt. Hier steht zukünftig der höhere Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung.
- Die Erhöhung durch die Pflegereform umfasst nicht nur das frei verfügbare Pflegegeld, sondern auch eine höhere Anrechnung der Pflegesachleistungen.
Höheres Pflegegeld ab 2025
Ab Januar 2025 können sich alle Pflegebedürftigen, denen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung mit dem Pflegegrad 2 bis 5 zustehen, über etwas mehr Geld freuen. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat der Gesetzgeber eine Anpassung an die Preisentwicklung vorgenommen.
Die Erhöhung des Pflegegeldes soll zukünftig alle drei Jahre erfolgen. Die nächste planmäßige Erhöhung dieser Art wird somit zu Beginn des Jahres 2028 stattfinden und den weiter steigenden Lebenshaltungskosten gerecht werden.
Steigerung abhängig vom Pflegegrad
Allen, die aktuell bereits Pflegegeld mit dem Pflegegrad 2 bis 5 beziehen, wird das höhere Pflegegeld automatisch ausgezahlt. Die konkreten Beträge lauten wie folgt:
- 347 Euro, somit 15 Euro mehr bei Pflegegrad 2
- 599 Euro, somit 26 Euro mehr bei Pflegegrad 3
- 800 Euro, somit 35 Euro mehr bei Pflegegrad 4
- 990 Euro, somit 43 Euro mehr bei Pflegegrad 5
Außerdem profitieren auch geringfügig Pflegebedürftige, die in den Pflegegrad 1 eingeteilt wurden. Diesen steht wie allen Pflegebedürftige der höhere Entlastungsbetrag von 131 Euro ab Januar 2025 zu.
Höhere Beträge auch für Pflegesachleistungen
Nicht nur für das Pflegegeld, auch für die Pflegesachleistungen gibt es eine Erhöhung der Auszahlungen. Dieses Geld wird nicht dem Pflegebedürftigen direkt ausgezahlt, sondern für die Abrechnung von Pflegeleistungen genutzt. Das Bundesverwaltungsamt hat hierzu ein Merkblatt herausgegeben, aus dem Sie alle Informationen und Zahlen entnehmen können:
Merkblatt des Bundesverwaltungsamts (Pflegegeld, Pflegesachleistung)
Im Merkblatt finden Sie alle weiteren Anpassungen auf, die für spezielle Pflegesituationen von Bedeutung sind. Dazu zählen die Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Gerade bei einem höheren Pflegebedarf lässt sich so auf mehreren Ebenen finanziell profitieren.
Pflegegeld 2025 – unser Fazit
Die Erhöhung der Pflegegelder ab 2025 war dringend notwendig. Gerne sprechen wir mit Ihnen persönlich über dieses Thema und erklären Ihnen, wie Sie die höheren Beträge sinnvoll in Pflegesachleistungen und mehr investieren können. Durch die systematische Erhöhung alle drei Jahre ist für die Zukunft zumindest etwas Sicherheit gegeben. Haben Sie noch Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns an!